Im Kanton Zürich wird für pflegerische Leistungen der Spitex eine Patientenbeteiligung von 10 % pro rata temporis pro Leistungsart gemäss Art. 7a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verrechnet – maximal CHF 7.65 pro Tag. Dieser Betrag wird zusätzlich zur regulären Franchise und zum Selbstbehalt erhoben. Die Patientenbeteiligung ist kantonal geregelt und kann je nach Wohnsitzkanton bis maximal CHF 15.35 pro Tag betragen.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie Leistungen zu Lasten der IV, UV und MV sind von der Patientenbeteiligung ausgenommen.
Sollten Sie einen geplanten Einsatz nicht wahrnehmen können, bitten wir um Abmeldung mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigeren Absagen werden pauschal Fr. 50.00 in Rechnung gestellt.