Mit Engagement und Herz unterstützen Angehörige ihre Liebsten dort, wo sie sich am wohlsten fühlen: im eigenen Zuhause.
Sie erhalten einen Lohn für die erbrachten Pflegeleistungen, was Ihnen hilft, Ihren Lebensunterhalt zu sichern und gleichzeitig Ihre Sozialversicherungsansprüche zu wahren.
Finden Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns heraus, auf welche Weise wir pflegende Angehörige unterstützen, um Ihren Pflegealltag zu erleichtern und Ihre Leistung zu honorieren.
Unsere erfahrenen Pflegefachpersonen begleiten Sie durch Schulungen und regelmässige Beratung, um die Qualität der Pflege sicherzustellen und Sie in Ihrer Rolle zu stärken.
Entdecken Sie, wie unsere diplomierten Pflegefachkräfte die alltäglichen Anforderungen an die Pflege von Angehörigen erleichtern und notwendiges Fachwissen weitergeben. Sollten Sie einmal verhindert sein, so übernehmen unsere Pflegefachkräfte gerne die Pflege, damit auch Sie sich einmal eine Auszeit nehmen können.
Wenn ja, dann erfüllen Sie die wichtigsten Kriterien für eine Anstellung.
Unsere diplomierten Pflegefachkräfte führen persönliche Besuche am Wohnort der pflegebedürftigen Person durch, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln.
Proma Care stellt dem pflegenden Angehörigen einen Arbeitsvertrag aus und vergütet die erbrachte Grundpflege mit CHF 35 brutto pro Stunde, einschliesslich privater Sozialversicherungsbeiträge.
Sie erhalten den regelmässigen Lohn basierend auf den geleisteten Pflegestunden jeweils am 10. des Folgemonats.
Krankenversicherung / Grundversicherung
Die Pflegeleistungen, die von angestellten Angehörigen erbracht werden, werden über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet. Für die versicherte Person gelten dabei die normale vertragliche Franchise sowie ein Selbstbehalt von 10 %, maximal jedoch 700 Franken pro Jahr.
Hilflosenentschädigung
Da bestimmte Leistungen sowohl von der OKP als auch durch die Hilflosenentschädigung abgedeckt werden, kann die Krankenversicherung bei Vorlage eines Überentschädigungsnachweises die Vergütung der Spitex-Leistungen durch angestellte Angehörige kürzen. Bei Proma Care wird allerdings nicht jede einzelne Unterstützung im Pflegebedarf dokumentiert, weshalb solche Kürzungen in der Praxis selten sind. Zudem wird die Hilflosenentschädigung durch die Einsätze angestellter Angehöriger nicht reduziert.
Assistenzbeiträge
Wird Grundpflege von angestellten Angehörigen übernommen, erfolgt eine direkte Kürzung der Assistenzbeiträge im Verhältnis der geleisteten Minuten. Eine Anstellung lohnt sich daher nur dann, wenn die bestehenden Assistenzbeiträge nicht ausgeschöpft werden. Wichtig: Bei Personen, die kurz vor dem ordentlichen Pensionsalter stehen, raten wir ausdrücklich von einer Anstellung ab. Aufgrund der gesetzlichen Besitzstandswahrung bleibt der Stand der Assistenzbeiträge beim Übertritt ins Rentenalter fix – spätere Korrekturen sind dann nicht mehr möglich.
Intensivpflegezuschlag
Bei intensivem Pflegebedarf kann die Krankenversicherung einen Teil des Intensivpflegezuschlags von den Spitex-Leistungen durch angestellte Angehörige abziehen. Aus finanzieller Sicht ist eine Anstellung in solchen Fällen meist nicht lohnenswert. Ergänzungsleistungen
Bezieht die pflegebedürftige Person Ergänzungsleistungen, übernimmt die Ausgleichskasse die gesetzlich vorgeschriebene Patientenbeteiligung – entweder vollständig oder bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Pflegende Angehörige erhalten nach einer standardisierten Bedarfsabklärung vor Ort je nach Ausbildung und Art der Pflegeleistung einen Lohn zwischen 35.00 und 40.00 Franken pro effektiv geleisteter und von der Versicherung vergüteter Pflegestunde. Entlöhnt werden ausschliesslich Pflegeleistungen – Unterstützungsaufgaben wie Betreuung, Haushalt oder Fahrdienste bleiben private, unbezahlte Tätigkeiten. Angehörige ohne Pflegeausbildung erhalten für Grundpflegeleistungen (z. B. An- und Auskleiden, Körperpflege, Mobilisation, Hilfe beim Essen) 35.00 Franken brutto pro Stunde, basierend auf dem IV-Assistenzbeitrag. Angehörige mit Pflegeausbildung können für Grund- und Behandlungspflege bis zu 40.00 Franken brutto pro Stunde verdienen.
Angehörigenpflege bedeutet, dass Familienmitglieder oder nahestehende Personen die Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen übernehmen – oft im eigenen Zuhause.
Pflegende Angehörige können sowohl direkt verwandte Personen wie Eltern, Kinder und Geschwister sein, als auch Ehepartner, eingetragene Partner oder enge Bezugspersonen aus dem persönlichen Umfeld. Entscheidend ist dabei nicht der Grad der Verwandtschaft, sondern die regelmässige, umfassende Unterstützung sowie die persönliche Verantwortung und Verlässlichkeit gegenüber der pflegebedürftigen Person.
Ab 2024 ist ein Pflegehelferkurs verpflichtend, wenn man bei Proma Care arbeitet. Innerhalb eines Jahres nach Arbeitsbeginn muss dieser Kurs abgeschlossen werden. Die Ausbildung kann direkt über Proma Care absolviert werden.